Auch ohne GAV auf Kurs

Der VSSM und seine Mitgliedsbetriebe gehen trotz vertragslosem Zustand voller Zuversicht in die Zukunft. Bild: Shutterstock

Der vertragslose Zustand erfordert rasches Handeln: Der VSSM arbeitet derzeit mit Hochdruck an Lösungen für seine Mitgliedsbetriebe und für die Branche. Im Bereich Arbeitsicherheit und Gesundheitsschutz sowie bei der Weiterbildungsfinanzierung greifen die ersten Massnahmen bereits. 

Ohne Gesamtarbeitsverträge (GAV) müssen der VSSM und die ganze Schreinerbranche auf eine beträchtliche Summe Geld verzichten. Diese finanziellen Mittel fehlen insbesondere bei der Weiterbildungsfinanzierung. Dort fallen die Rückvergütungen der Zentralen Paritätischen Kommission (ZPK) ersatzlos weg.


Rückvergütung für Weiterbildungswillige

Der VSSM hat rasch auf diese neue Situation reagiert. Für alle Mitarbeitenden von Mitgliedsbetrieben des VSSM, welche der Militär- und Ausbildungsentschädigungskasse MAEK angeschlossen sind, übernimmt der MAEK-Reservefond die wegfallenden ZPK-Rückvergütungen bis Ende 2021, ohne dass dabei zusätzliche Beiträge für die Mitgliedsbetriebe in Rechnung gestellt werden. Diese Lösung haben auch die Präsidenten der VSSM-Sektionen und -Fachgruppen an ihrer Online-Konferenz vom 9. März 2021 mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen. 

Hier sind die Subventionen und Rückvergütungen noch einmal im Detail dargestellt. Die Gesuche um Rückvergütungen können via bisher übliche ZPK-Antragsformulare eingereicht werden.


Der VSSM führt die SIKO-S weiter

Mit dem Wegfall der Gesamtarbeitsverträge der Schreinerbranche war auch die Zukunft der paritätisch organisierten Branchenlösung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Schreinergewerbe (SIKO-S) ungewiss. Auch hier hat der VSSM gehandelt und für seine Mitgliedsbetriebe und die ganzen Branche eine Lösung ausgearbeitet. Mit der bereits erfolgten Übernahme der SIKO-S durch den VSSM können die Geschäfte rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz weiterhin gewährleistet werden. Für VSSM-Mitglieder werden diese Leistungen zu denselben Konditionen wie bisher angeboten.  

Zur SIKO-S-Website


Weitere Lösungen in Sicht

Folgelösung Weiterbildung: Noch ist nicht abschliessend geklärt, wie das Modell der Weiterbildungsfinanzierung ab dem 1. Januar 2022 aussehen soll. Der VSSM ist jedoch mit Hochdruck an der Ausarbeitung einer Folgelösung. Diese soll die bestehenden Instrumente von MAEK sowie der Bundes- und Kantonssubventionen wirkungsvoll ergänzen. Somit könnten Weiterbildungsteilnehmende weiterhin von optimalen Leistungen profitieren.

Richtlinien für VSSM-Mitglieder: Zur Stärkung der VSSM-Mitgliedsbetriebe sind noch weitere Massnahmen geplant. Im Zentrum steht aktuell die Ausarbeitung von Richtlichen für die Unternehmen. Dieses Hilfsmittel soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern als wirksames und aktuelles Instrument mit arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung stehen, sowie die Arbeitsverhältnisse und gegenseitigen Ansprüche definieren. Der VSSM verfolgt das Ziel, den VSSM-Delegierten diese Richtlinien an ihrer DV vom 25. Juni 2021 vorzulegen.